Oldtimerversicherung
Unsere spezielle Versicherung für Oldtimer bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Klassiker zu günstigen Beiträgen.
Oldtimer und Youngtimer sind echte Liebhaberstücke, die nicht nur gute Pflege benötigen, sondern auch speziellen Versicherungsschutz.
Unsere Oldtimerversicherung bietet leistungsstarke Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskolösungen sowie individuelle Zusatzleistungen für Ihren Klassiker.
- Je besser der Erhaltungszustand Ihres Fahrzeugs, desto günstiger wird der Versicherungsbeitrag in der Kaskoversicherung
- Die Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung bis zu 10 % des Marktwertes Ihres Oldtimers ist inklusive
- Wiederbeschaffungswert ist versicherbar
- Beitragsfreie Mitversicherung von Transportschäden und Vandalismus in der Teilkaskoversicherung
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
- Wiederherstellungswert bis 500.000 EUR/Fahrzeug versicherbar
Das leistet unsere Oldtimerversicherung
Deckungssumme
Die Höchstentschädigungssumme im Kaskoschadenfall entspricht dem geschätzten Marktwert Ihres Oldtimers.
Vorsorgeversicherung
Wir berücksichtigen die Wertsteigerung Ihres Oldtimers, deshalb ersetzen wir im Schadenfall maximal den versicherten Marktwert Ihres Fahrzeugs zuzüglich 10 Prozent Wertsteigerung. Damit Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt richtig versichert sind, falls Ihr Fahrzeug nach Abschluss der Oldtimerversicherung im Wert steigt.
Transportschäden und Vandalismus
In der Teilkasko sind Transportschäden und Vandalismus beitragsfrei mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall und Fahrzeug 500 EUR, unabhängig von einer sonstigen vereinbarten Selbstbeteiligungssumme.
Zusatzbaustein VK Plus
Gegen einen Mehrbeitrag ergänzen Sie mit VK Plus den Versicherungsschutz Ihrer Vollkaskoversicherung um Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch nahezu alle Ereignisse, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist. So sind beispielsweise Ladungs- und Bremsschäden, Diebstahl bei Probefahrt oder zerstochene Reifen mitversichert.
Die Voraussetzungen für die Oldtimerversicherung
Damit wir Ihr Fahrzeug in unseren Oldtimer-Tarif einstufen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzungen
Für welches Fahrzeug kann eine Oldtimerversicherung abgeschlossen werden?
Die Oldtimerversicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind.
Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.
Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein.
Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und Lkw nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig.
Ist ein Alltagsfahrzeug vorhanden?
Für den täglichen Gebrauch steht dem Versicherungsnehmer ein auf ihn oder seinen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassenes privates Alltagsfahrzeug (PKW) oder Dienstfahrzeug (PKW) zur Verfügung.
Für Personenkraftwagen mit einem Alter ab 20 Jahren liegen die Zustandsnote 1 bis 3 und ein Marktwert von mindestens 6.000 EUR zugrunde.
Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an.
Sie haben Versicherungsschutz in Europa in seinen geografischen Grenzen sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wo darf das Fahrzeug zugelassen sein?
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchtigen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Fahrzeugsicherung sind zulässig.
Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 8.000 Kilometer.
Der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Ein Gutachten/eine Kurzbewertung der Firmen Classic Data (www.classicdata.de), Dekra (www.dekra-classic-services.de), GTÜ (www.gtue.de) oder des TÜV Rheinland ist vorhanden bzw. wird innerhalb von sechs Wochen nach Zulassung des Oldtimers eingereicht.
Die Versicherung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist, bei Zeiträumen ausschließlich über die Wintermonate, nicht möglich.
In der Fahrzeugversicherung besteht kein Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug – gleich zu welchem Zweck – auf Rennstrecken gefahren wird.
Replika, Wohnmobile, Szene-/Tuningfahrzeuge und Amphibienfahrzeuge
Unser Tarifrechner für Oldtimer
Was versteht man unter einem H-Kennzeichen?
Wenn Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen wurde und sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befindet, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen. Ein Gutachter entscheidet über den Zustand des Fahrzeugs und ob das H-Kennzeichen vergeben werden kann. Damit Ihr Fahrzeug in den Zurich Oldtimer-Tarif eingestuft werden kann, müssen aber die Zurich Oldtimer-Voraussetzungen erfüllt sein.
Downloads
Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 (0)228 268-01
Mo - Fr 7:30 - 20:00 Uhr, Sa 7:30 - 15:00 Uhr
Rückruf gewünscht?
SMS: +49 (0)177 6987424
(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)
Agentur vor Ort finden
Kompetente Beratung und schnelle Hilfe.Finden Sie hier die Zurich Agentur in Ihrer Nähe.
Schaden und Leistungsfall melden
Service-Telefon bei Schadenfällen:+49 (0)228 268-2680
Moped-Schaden:
+49 (0)89 7676-6590